Auszüge aus der Satzung:
§ 1 Name
Der Verein führt den Namen »Heimatverein Großhansdorf-Schmalenbeck e.V.« Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Ahrensburg unter Nr. 82 vom 16.Juni 1949 eingetragen.
§ 2 Zweck
(1) Der Verein bezweckt die Pflege und Förderung des heimatkundlichen, kulturellen und kommunalen Lebens in der Gemeinde. Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(2) Der Verein ist Herausgeber der Heimatschrift »Der Waldreiter«. Diese ist das offizielle Organ des Vereins.
§ 5 Vorstand
(1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl kann durch Zuruf erfolgen, wenn aus der Versammlung nicht widersprochen wird. Falls wegen Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes eine Nachwahl erforderlich ist, so gilt diese nur für die restliche laufende Amtszeit des Gesamtvorstandes.
(2) Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenführer und mindestens 4 Beisitzern. Die Zahl der Beisitzer kann durch die Mitgliederversammlung erhöht werden.
§ 6 Mitgliederversammlung
(1) Bis zum 31. März eines jeden Jahres findet die Mitgliederversammlung statt. Die Ladung mit Tagesordnung muss mindestens 10 Tage vorher im »Waldreiter« veröffentlicht oder durch besonderes Schreiben an die Mitglieder bekanntgegeben werden.
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